Versicherungsschutz bei Autovermietung
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Auch mit einem gemieteten Fahrzeug passiert mal ein Unfall. Gerade, weil man das Auto dann nicht so gut kennt, kann immer einmal ein unbeabsichtigter Schaden entstehen. Dann ist es wichtig zu wissen, wer eigentlich die entstandenen Kosten tragen muss.
Ein Blick in den jeweiligen Mietvertrag für das Fahrzeug zeigt, welche Regelungen etwa zu dem Versicherungsschutz und den Kostentragungspflichten bei Reparaturen angegeben sind. Hier sollte möglichst vor Vertragsabschluss genau geprüft werden, ob durch den Vermieter eine Kaskoversicherung vorliegt und wie der Selbstbehalt bei einem Schaden geregelt ist. Der Vermieter des Autos muss in der Regel für alle Erhaltungskosten des Fahrzeugs aufkommen und etwa die Reparaturen bezahlen, die auf den generellen Zustand des Autos zurückgeführt werden können. Wenn er dies nicht tut und ihm auch nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, so kann der Vermieter für eventuelle Folgeschäden haftbar gemacht werden. Auch bei einem fremdverschuldeten Unfall sind die Verhältnisse schnell geklärt. Hier zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, der für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann.
Verantwortung des Mieters
Verschuldet der Mieter des Fahrzeugs einen Betriebsschaden, weil er zum Beispiel das Getriebe des Wagens durch falsches Kuppeln beschädigt, so wird er für gewöhnlich auch die Kosten für die Reparatur tragen müssen. Wenn der Mieter einen Unfall verursacht, so kann der Vermieter des beschädigten Wagens in der Regel Ersatz verlangen. Liegt eine Vollkaskoversicherung vor, so können mit dieser die Unfallkosten gedeckt werden. Hier muss der Mieter dann lediglich den vereinbarten Selbstbehalt zahlen und wird zumeist auch für die Rückstufung in der Versicherung zur Verantwortung gezogen. Dies ist im Übrigen auch dann der Fall, wenn ein Schaden durch Unwetter oder Diebstahl entsteht.
Autovermietung im Ausland
Bei der Miete eines Autos im Ausland sollten Autofahrer beachten, dass ein gemietetes Fahrzeug für den Schadensfall versichert ist. Je nach Land gelten andere gesetzliche Mindestversicherungssummen, die in der Regel unter den in Deutschland gültigen liegen. Mit der so genannten Mallorca-Police kann die Deckungssumme für ein geliehenes Fahrzeug im Ausland erweitert werden. Die Mallorca-Klausel ist eine zusätzliche Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung und kann den Erhalt der in Deutschland gesetzlich geforderten Versicherungssumme gewährleisten.
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